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タイトル: カントの義務論
その他のタイトル: Kants Theorie der Pflichten
著者: 長岡, 成夫  KAKEN_name
著者名の別形: Nagaoka, Shigeo
発行日: 10-Apr-1979
出版者: 京都哲學會 (京都大學文學部内)
誌名: 哲學研究
巻: 46
号: 6
開始ページ: 525
終了ページ: 551
抄録: In der 'Grundlegung zur Metaphysik der Sitten' gibt Kant vier Formeln des kategorischen Imperativs, der der einzige und höchste Grund von allen moralischen Pflichten ist. Kant meint, daß "die eine der Formeln die anderen von selbst in sich vereinigt", nämlich daß die eine mit den anderen gleichbedeutend ist, obwohl er immer sagt, daß die dritte Formel von der Autonomie des Willens und die vierte von einem Reiche der Zwecke die vollständige Bestimmung sind. In diesem Aufsatz versuche ich diese Formeln zu vergleichen und zu zeigen, daß die erste und zweite Formel die moralischen Pflichten nicht genug begründen können und daß seine moralische Philosophie erst von der Idee der Autonomie des Willens her genau verstanden werden kann. Bei Pflichten gegen sich selbst spielt die erste Formel des allgemeinen Naturgesetzes nur die Rolle des moralischen Mikroscops (C.D. Broad), d.h. sie lässt uns den Widerspruch im Denken oder im Wollen nur klarer sehen. Denn der Widerspruch kommt nicht aus der Anwendung der Formel, sondern er liegt in der Maxime selbst. Bei der zweiten Formel der Menschheit als Zweck an sich selbst muß der Zweck "nicht als ein zu bewirkender, sondern selbständiger Zweck, mithin nur negativ gedacht werden". Dieser Character der zweiten Formel macht ihre richtige Anwendung auf die konkrete Maxime schwer. In der 'Metaphysik der Sitten' ist den Pflichten gegen sich selbst ein anderer Grund gegeben. Hier ist behauptet, daß sie unmittelbar aus der tief im Herzen liegenden moralischen Selbsterkenntnis kommen, ohne Anwendung der ersten oder zweiten Formel. Diese moralische Selbsterkenntnis könnte als der Grund der Autonomie gedacht werden. Als Beispiel der vollkommenen Pflichten gegen andere ist das falsche Versprechen diskutiert. Kant behauptet, die verallgemeinerte Maxime würde das Versprechen selbst unmöglich machen. Aber hier liegt das Problem vom Grad der Allgemeinheit der Maxime. Denn in der Wirklichkeit mag man öfter nach der Maxime vom "falschen Versprechen in der Not" handeln als nach der Maxime vom "falschen Versprechen". Jene Maxime macht nicht immer das Versprechen unmöglich, weil viele Versprechen noch wirklich gehalten werden und man auch an die Regel des Versprechens glauben darf. Bei der Anwendung der zweiten Formel ist der negativ zu denkende Zweck mit einem wirklichen, z. B. Freiheit oder Eigentum anderer, identifiziert. Im Reiche der Zwecke existiert jedes Mitglied als Zweck an sich, und unabhängig von seinem persönlichen Unterschiede und allem Inhalte seiner Privatzwecke. Die gemeinschaftlichen Gesetze, wodurch die Zwecke im Reiche mit den anderen Zwecke verbunden werden, geben uns die natürlichen Rechte. In der 'Metaphysik der Sitten' ist das rechtliche Postulat der praktischen Vernunft eingeführt, um jedem Mitglied die äußere Freiheit (die Fähigkeit, äußere Gegenstände als das Meine zu haben) zu erlauben. Dieses Postulat bedeutet, daß dem rein formalen kategorischen Imperativ die moralisch neutrale Materie gegeben ist, damit wir davon die konkreten Pflichten herleiten können. Für Kants Beispiel von den unvollkommenen Pflichten wirkt die erste Formel noch einmal als moralisches Mikroscop. Bei der Anwendung der zweiten Formel ist noch einmal der nagativ zu denkende Zweck mit dem wirklichen identifiziert. Eine mögliche Begründung jener Pflichten wäre, daß jedes Mitglied des Reiches der Zwecke sich eine Schuld in Ansehung des Menschengeschlechts auflädt und daß die Hoffnung, die Schuld mittels des Wohltuns aufzulösen, zur Materie des kategorischen Imperativs wird. Deshalb kommt der Unterschied zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten gegen andere aus den zwei verschiedenen Denkweisen über das Reich der Zwecke, indem man moralisch denkt.
DOI: 10.14989/JPS_46_06_525
URI: http://hdl.handle.net/2433/273526
出現コレクション:第46卷第6册 (第536號)

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