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dc.contributor.author山脇, 雅夫ja
dc.contributor.alternativeYAMAWAKI, Masaoen
dc.contributor.transcriptionヤマワキ, マサオja-Kana
dc.date.accessioned2014-09-22T07:53:25Z-
dc.date.available2014-09-22T07:53:25Z-
dc.date.issued1995-03-25-
dc.identifier.issn1341-4364-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/2433/189776-
dc.description.abstractDer Hegelsche Gedanke über den Widerspruch wird auch noch heute vielfach diskutiert. Um diesen Gedanken richtig aufzufassen, muß man die Widerspruchstheorie, die Hegel im Abschnitt der Reflexionsbestimmungen in der Wesenslogik dargestellt hat, zuerst analysieren. Da aber Hegel die Reflexionsbestimmungen als "bestimmter Schein" bezeichnet hat, müssen die Bedeutungskonstituenten "bestimmt" und "Schein" vorerst erläutert werden. Der Schein kann als wesenloses nichtiges Sein definiert werden. Nach Hegel kommt diese Nichtigkeit aus dem Wesen selbst, weil das Sein erst dadurch als nichtig bestimmt wird, daß es sich auf das Wesen bezieht. Mit anderen Worten stellt auch die Wesenlosigkeit, die den Schein charakterisiert, eine Beziehung auf das Wesen dar. In der Nichtigkeit des Scheins erscheint also das Wesen selbst. Diese Nichtigkeit ist nun die einzige Bestimmung, die am Beginn der Wesenslogik gegeben ist. Das Sein wie auch das Wesen haben auf dieser Stufe keine andere Inhaltsbestimmung darüber hinaus. Daraus ergibt sich, daß Sein und Wesen auf der Stufe des Scheins noch nicht verselbständigt sind, wenngleich sie allerdings unterschieden werden können. Aus dieser Unselbständigkeit erhellt sich der Stellenwert, den der Schein in dem Darstellungsgang der Wesenslogik hat. Die andere Bedeutungskonstituente der Reflexionsbestimmung ist die der Wesenslogik eigentümliche Bestimmtheit, deren Bedeutung durch die Relation von Sein und Wesen determiniert wird. Die Wesensbestimmung steht immer in dem Korrelationsverhältnis mit der ihr korrespondierenden Seinsbestimmung und ihre Bedeutung wird durch dieses Verhältnis bestimmt, wie z.B. die Bedeutung der Wesensbestimmung 'Grund' durch die Beziehung auf die Seinsbestimmung 'Begründetes' als ihr Bedeutungskorrelat entschieden ist. Auch die Reflexionsbestimmungen gründen auf der Relation von Sein und Wesen. Aber unsere Überlegung über den Schein zeigt, daß das Sein und das Wesen am Beginn der Wesenslogik noch nicht verselbständigt sind. Die Reflexionsbestimmungen sind Bestimmungen sowohl des Seins als auch des Wesens, wie die Nichtigkeit des Scheins auch die Bestimmung des Wesens war. Dies gilt auch für den Widerspruch als eine der Reflexionsbestimmungen.de
dc.format.mimetypeapplication/pdf-
dc.language.isojpn-
dc.publisher京大・西洋近世哲学史懇話会ja
dc.publisher.alternativeThe Society for The History of Modern Philosophy at Kyoto Universityen
dc.subject.ndc130-
dc.title仮象と反省 : ヘーゲルの矛盾概念の理解のためにja
dc.title.alternativeSchein and Reflexion : eine Interpretation eines Kapitels der Wissenschaft der Logik Hegelsde
dc.typedepartmental bulletin paper-
dc.type.niitypeDepartmental Bulletin Paper-
dc.identifier.ncidAN10474199-
dc.identifier.jtitle近世哲学研究ja
dc.identifier.volume1-
dc.identifier.spage69-
dc.identifier.epage89-
dc.textversionpublisher-
dc.sortkey06-
dc.address愛知大学・非常勤講師ja
dc.relation.urlhttp://modephil.sakura.ne.jp/wordpress/studies/-
dc.identifier.selfDOI10.14989/189776-
dcterms.accessRightsopen access-
dc.identifier.pissn1341-4364-
dc.identifier.jtitle-alternativeStudies in modern philosophyen
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