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タイトル: 『純粋理性批判』における,判断の二つの定義
その他のタイトル: Zweierlerlei Definitionen des Urteils in der , , Kritik der reinen Vernunft"
著者: 子野日, 俊夫  KAKEN_name
著者名の別形: Nenohi, Toshio
発行日: 1-Jul-1988
出版者: 京都大学哲学論叢刊行会
誌名: 哲学論叢
巻: 15
開始ページ: 27
終了ページ: 38
抄録: Kant gibt zweierlei Definitionen des Urtiels in der "Kritik der reinen Vernunft" (2. Auflage). Die eine Definition ist in der "metaphysischen Deduktion" gegeben : "Alle Urteile sind demnach Funktionen der Einheit unter unsern Vorstellungen, da nämlich statt einer unmittelbaren Vorstellung eine hӧhere, die diese und mehrere unter sich begreift, zur Erkenntnis des Gegenstandes gebraucht, und viele mӧgliche Erkenntnisse dadurch in einer zusammengezogen werden." (B 94) Und die andere ist in der transzendentalen Deduktion gegeben. Kant sagt, "daß ein Urteil nichts anderes sei, als die Art, gegebene Erkenntnisse zur objektiven Einheit der. Apperzeption zu bringen." (B 141) Wie verhalten sich diese zwei Definitionen ? Gibt es einen Widerspruch zwischen ihnen ? Wir wollen auf disese Frage mit "Nein" antworten. Der hauptsächliche Punkt des Arguments ist folgendes. In gewӧhnlicher Interpretation wird die erste Definition als vom Standpunkt der allgemeinen oder formalen Logik aus gegebene genommen. So wird die Beziehung zwischen beiden Definitionen auf die zwischen formaler und transzendentaler Logik zurückgeführt. Aber nirgends in der K. d. r. V. betrachtet Kant das Urteil vom Standpunkt der formalen Logik aus. Auch in der metaphysischen Deduktion ist es eine Sache der transzendentalen Logik. Der schlagende Beweis dafür ist, daß er die Tafel der Urteile "in einer transzendentalen Logik" (B 97) findet. Dies und andere Gründe zeigen, daß beide Definitionen im wesentlichen identisch sind.
URI: http://hdl.handle.net/2433/24508
出現コレクション:第15号

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